IMPRESSUM

Anbieterkennzeichnung gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV)

Rechtsanwälte Hannelore Frehse-Hautau & Manfred Kampschulte
Rechtsform, Register
Rechtsanwälte Frehse-Hautau & Kampschulte bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 114392980

in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Martin Bloch
Rechtsform, Register
Rechtsanwalt Martin Bloch ist Einzelanwalt
Steuernummer: 6015301145

Kontakt
Altenwall 23
28195 Bremen
Telefon: +49 421-337 84 88
Telefax: +49 421-337 84 91
E-Mail: info@anwaelte-hb.de

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und sind Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, Knochenhauerstr. 36/37, 28195 Bremen
E-mail: kontakt@rak-bremen.de
Internet: www.rak-bremen.de

Berufshaftpflichtversicherung ERGO Versicherung AG (ehemals Victoria Versicherung AG), Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Räumlicher Geltungsbereich: Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Berufsrechtliche Regelungen Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Diese Regelungen können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungs- stelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Ausschluss von Interessenkollision Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund beruflicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Multidisziplinäre Tätigkeiten/berufliche Gemeinschaften Die Rechtsanwälte Frehse-Hautau & Kampschulte und die Kanzlei Rechtsanwalt Martin Bloch arbeiten in einer Bürogemeinschaft. Die Kanzlei Rechtsanwalt Martin Bloch unterhält darüber hinaus eine ständige Kooperation mit Rechtsanwalt Henry J. Bauer, Reichsstraße 4, 14052 Berlin-Westend

Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1.) Für mündliche oder telefonische Auskünfte übernehme(n) ich (wir) die Haftung nur im Falle einer späteren schriftlichen Bestätigung. 2.) Die Haftung des beauftragten Anwalts für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Im übrigen wird die Haftung aus jeglichem Rechtsgrund für Fahrlässigkeit jeder Art dem Grunde und der Höhe nach auf meine jeweilige Versicherungsdeckung bis zum Höchstbetrag von z. Zt. € 500.000,00 je Schadensfall beschränkt. Die Haftung erstreckt sich nicht auf wirtschaftlichen oder steuerlichen Rat. Die Haftung im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Aufbewahrung von Akten, Unterlagen, Urkunden, Wertpapieren und Geld sowie allen sonstigen Schriftstücken und Gegenständen ist dem Grunde und der Höhe nach beschränkt auf den Umfang meiner jeweiligen Versicherungsdeckung. Die maßgeblichen Bestimmungen meiner Haftpflichtversicherung können im Büro eingesehen werden. 3.) Der Kostenerstattungsanspruch gilt mit seiner Entstehung als an den Prozessbevollmächtigten abgetreten mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen. Der Anwalt nimmt die Abtretung hiermit an. 4.) Drei Jahre nach Beendigung des Auftrages verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Anwalt, falls nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist gilt; das gilt auch für die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten. Zur Erfüllung der Pflicht zur Herausgabe der Handakten genügt die Versendung an die letzte bekannte Adresse des Auftraggebers. 5.) Für vorliegende Ehesachen wird die Haftung des Rechtsanwaltes für die Errechnung der für die Ermittlung des Wertunterschiedes von Versorgungsanwartschaften und Versorgungsaussichten im Rahmen des Versorgungsausgleiches gemäß §§ 1587 BGB ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Vollständigkeit der in den Versorgungsausgleich einzubringenden Anwartschaften oder Aussichten. Der Rechtsanwalt wird ermächtigt, den Versorgungsausgleich auf meine Kosten von einem Dritten (z.B. Rentenberater, Rechenzentrum) berechnen zu lassen und die Auskunft zur Grundlage der Beratung zu machen. 6.) Die Beauftragung erfolgt unabhängig von der Kostenschutzzusage einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung und unabhängig von der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. 7.) In Arbeitsgerichtssachen: Der Hinweis auf § 12 a ArbGG I S. 2 bezüglich des Ausschlusses der Kostenerstattung im ersten Rechtszug nach Satz 1 ist erfolgt.

Vertragsklauseln zum angewendeten Recht und zum Gerichtsstand: Keine

Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen: Keine

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Rechtsberatung

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 Teledienstgesetz: Manfred Kampschulte

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